Die 12 wichtigsten Fragen zur österreichischen Vignette – klar beantwortet
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die österreichische Vignette. Die Fragen basieren auf echten Anfragen von Reisenden und Pendlern.
Ja. Die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen, unabhängig vom Herkunftsland des Fahrzeugs oder des Fahrers. Es gibt keine Ausnahmen für ausländische Kennzeichen. Die einzigen Ausnahmen betreffen bestimmte Fahrzeugklassen (Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge über 3,5 t) und diplomatische Fahrzeuge.
Tipp: Kaufen Sie die Vignette bereits vor der Einreise online (digitale Vignette) oder an Grenzübergangsstellen und grenznahen Tankstellen.
Die Jahresvignette ist ab dem 1. Dezember des Vorjahres gültig und gilt bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres – also insgesamt 14 Monate. Beispiel: Die Jahresvignette 2024 gilt vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025.
Diese Regelung ermöglicht es, die neue Jahresvignette bereits im Dezember zu kaufen und zu verwenden, ohne dass die alte Vignette noch gültig sein muss.
Das Ablösen und Wiederaufkleben einer Klebevignette macht diese ungültig. Die Vignette ist so konstruiert, dass sie beim Ablösen zerstört wird (Sicherheitsmerkmal). Eine abgelöste und neu aufgeklebte Vignette wird bei Kontrollen als manipuliert gewertet, was zu einer Strafe führen kann.
Wenn Sie die Vignette versehentlich falsch angebracht haben, müssen Sie eine neue kaufen. Es gibt keine Möglichkeit, eine beschädigte Vignette umzutauschen.
Nein. Anhänger benötigen keine separate Vignette, solange das Zugfahrzeug eine gültige Vignette hat. Dies gilt für Wohnwagen, Bootstrailer, PKW-Anhänger und andere Anhänger, die von einem vignettierten Fahrzeug gezogen werden.
Ausnahme: Wenn das Zugfahrzeug über 3,5 t zGM liegt und daher der GO-Maut unterliegt, gelten andere Regelungen.
Nein. Die digitale Vignette ist erst 18 Stunden nach dem Kauf gültig. Diese Wartezeit dient der Missbrauchsprävention. Planen Sie Ihre Reise entsprechend und kaufen Sie die digitale Vignette mindestens einen Tag vor der geplanten Fahrt.
Wenn Sie sofort fahren müssen, kaufen Sie eine Klebevignette an einer Tankstelle oder Trafik – diese ist sofort gültig.
Bei einer Kontrolle ohne gültige Vignette können Sie eine Ersatzmaut von 120 € zahlen, um ein formelles Verwaltungsstrafverfahren zu vermeiden. Wenn Sie die Ersatzmaut nicht zahlen oder zahlen können, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Die Strafe im Verwaltungsstrafverfahren beträgt 120 € bis 3.000 €.
Bei manipulierten Vignetten (z.B. abgelöst und neu aufgeklebt) gibt es keine Möglichkeit zur Ersatzmautzahlung – hier wird direkt ein Strafverfahren eingeleitet.
Nein. Die Vignette berechtigt zur Nutzung des allgemeinen Autobahn- und Schnellstraßennetzes. Für Sondermautstrecken wie die Brenner Autobahn (A13), die Tauern Autobahn (A10) oder den Arlberg Tunnel (S16) ist zusätzlich zur Vignette eine Sondermaut fällig.
Die Sondermaut wird direkt an den Mautstationen bezahlt (Bargeld oder Kreditkarte). Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die aktuellen Sondermautsätze.
Nein. Weder Klebevignetten noch digitale Vignetten können zurückgegeben oder umgetauscht werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Vignette versehentlich für das falsche Fahrzeug oder die falsche Gültigkeitsdauer gekauft haben.
Prüfen Sie daher vor dem Kauf sorgfältig: Fahrzeugkennzeichen (bei digitaler Vignette), gewünschte Gültigkeitsdauer und Fahrzeugklasse.
Die Klebevignette muss an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, und zwar im linken oberen Bereich (aus Fahrerrichtung gesehen). Sie muss von außen gut sichtbar sein.
Nicht erlaubt: Anbringung auf der Seitenscheibe, der Heckscheibe, auf abnehmbaren Teilen (z.B. Sonnenschutz) oder auf einer anderen Vignette.
Das hängt vom Gewicht ab. Wohnmobile bis 3,5 t zGM benötigen eine normale Vignette (gleicher Preis wie PKW). Wohnmobile über 3,5 t unterliegen der GO-Maut (streckenbezogene Maut) und benötigen eine GO-Box.
Das zulässige Gesamtgewicht finden Sie im Fahrzeugschein (Zulassungsschein) unter dem Punkt "F.1" oder "F.2".
Beim Online-Kauf erwerben Sie ausschließlich die digitale Vignette, die elektronisch mit Ihrem Kennzeichen verknüpft wird. Es gibt nichts auszudrucken. Die Vignette wird in der ASFINAG-Datenbank gespeichert und bei Kontrollen automatisch abgefragt.
Wenn Sie eine Klebevignette möchten, müssen Sie diese an einer physischen Verkaufsstelle (Tankstelle, Trafik, ÖAMTC/ARBÖ) kaufen.
Bewahren Sie immer den Kaufbeleg auf. Bei einer Kontrolle mit beschädigter Vignette kann der Kaufbeleg als Nachweis dienen. Es gibt jedoch keine gesetzliche Pflicht der Kontrollorgane, den Beleg als Ersatz zu akzeptieren.
Im Zweifelsfall empfehlen wir, eine neue Vignette zu kaufen und den Kaufbeleg der alten Vignette für eventuelle Beschwerden aufzubewahren. Wenden Sie sich bei Problemen an den ASFINAG-Kundenservice: 0800 400 12 440.
Wenn Sie eine Strafe erhalten haben und diese anfechten möchten:
Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die offiziellen Stellen.